7% auf Leistungen von gemeinnützigen Körperschaften
Klarstellende Ergänzung in § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG: 7% auf die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Mit dieser Änderung durch das Wachstumschancengesetz sollte versucht werden, die bisher meist günstigere Verwaltungsauffassung zur Auslegung der Frage, welche Umsätze im Bereich des Zweckbetriebs unter diese Begünstigung fallen, festzuschreiben.
Aktuell ist es allerdings noch unklar, ob diese Neuregelung unionsrechtskonform ist.
Dies vorausgeschickt, kann wohl vorerst davon ausgegangen werden, dass die von der Finanzverwaltung in 12.9 des Umsatzsteueranwendungserlasses vertretene Auffassung vorerst weiter gilt.