Achtung: Umsatzsteuer auf den privaten Hausbau
Wer Unternehmer ist und im Rahmen seines privaten Hausbaus Bauleistungen von ausländischen Unternehmern bezieht, schuldet hierauf ggf. nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 5 Satz 1 UStG die Umsatzsteuer. Unternehmer im Sinne der Umsatzsteuer ist dabei nicht nur derjenige, der selbständig Tätig ist oder ein Unternehmen betreibt, sondern der auch derjenige, der bspw. eine Wohnung vermietet.