Änderung bei der Klein­unter­nehmer­regelung geplant

Zum 01.01.2025 setzt der deutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie betreffend Kleinunternehmern um und führt damit die EU-weite Kleinunternehmerregelung ein.

Im Rahmen dessen plant der Gesetzgeber sich von der Nichterhebung der Steuer im Inland abzuwenden und die Umsätze von Kleinunternehmern stattdessen steuerfrei zu stellen. In Ergänzung hierzu soll es eine "scharfe" Umsatzgrenze für die EU-weiten Umsätze in Höhe von 100.000 EUR geben, die ggf. bereits unterjährig wegfällt.

Die neue Regelung wird darüber hinaus von besonderen Meldepflichten für Kleinunternehmer flankiert werden.

 

Quelle: https://www.kmlz.de/de/Umsatzsteuer/Newsletter_17_2024

Zurück