Arbeitnehmer oder doch nicht?
Kein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis zwischen Alleingesellschafter und GmbH.
Der Alleingesellschafter einer GmbH kann mit der Gesellschaft einen Arbeitsvertrag schließen, sodass er steuerlich deren Arbeitnehmer ist und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht.
Sozialrechtlich ist kein Beschäftigter, wer als Alleingesellschafter einer GmbH zugleich deren Arbeitnehmer ist.
Quelle: Finanzgericht Münster, 9-V-1110/22-E vom 02.06.2022