Ausdehnung der Ist-Versteuerung in der Umsatzsteuer
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung nach § 20 UStG ab dem 1.1.2024 von EUR 600.000 auf EUR 800.000 erhöht.
Damit steht die liquiditätsschonende Ist-Versteuerung, bei der auf Antrag die Umsatzsteuer erst bei Vereinnahmung des Umsatzes abzuführen ist, einem erweiterten Unternehmerkreis offen.