BFH schränkt Vorsteuerabzug für hochpreisige PKW ein
In zwei Entscheidungen präzisiert und verschärft der BFH die Unternehmenszugehörigkeit von Hilfs- und Nebenumsätzen am Beispiel des Erwerbs sog. Luxusfahrzeuge durch einen Unternehmer als Wertanlage.
Die Erwerbe fallen nur dann in die Unternehmenssphäre und berechtigen zum Vorsteuerabzug, wenn es sich bei dem Geschäft isoliert betrachtet entweder um eine wirtschaftliche Tätigkeit an sich handelt oder aber die steuerbare Haupttätigkeit unmittelbar, dauernd und notwendig erweitert wird.
Quelle: https://www.kmlz.de/de/Umsatzsteuer/Newsletter_04_2023