BFH zum Ehe­gatten Vor­schalt­modell

Das Ehegatten Vorschaltmodell ist ein in den sozialen Medien viel beworbenes Steuermodell, bei dem der Ehegatte dem unternehmerisch tätigen Ehegatten ein Fahrzeug mietweise überlässt.
Darüber soll - insbesondere, wenn der unternehmerisch tätige Ehegatte umsatzsteuerfreie Umsätze tätigt - der Vorsteuerabzug gesichert werden.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit Urteil vom 29.9.2022 (V R 29/20) mit dem Ehegatten-Vorschaltmodell beschäftigt und dieses grds. als gangbar bewertet unter der Maßgabe, dass der vermietenden Ehegatte vom unternehmerisch tätigen Ehegatten finanziell unabhängig ist und das Verhältnis wie zwischen fremden Dritten abgewickelt wird.
Richtig angewendet, lassen sich durch das Ehegatten-Vorschaltmodell - sofern man den Aufwand nicht scheut - damit sowohl umsatzsteuerliche Zinsvorteile bei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer-Ehegatten als u. U. auch ertragsteuerlich Vorteile erzielen.
Bei Überlassung nur eines Fahrzeugs, stellt das Fahrzeug beim vermietenden Ehegatten nämlich grds. ertragsteuerliches Privatvermögen dar.

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