Einlagerung eingefrorener Eizellen als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

Die isolierte Einlagerung eingefrorener Eizellen können gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei sein, wenn sie im Rahmen eines therapeutischen Kontinuums mit einer Kryokonservierung erfolgen, bei dem Einlagerung und Kryokonservierung zwar durch zwei unterschiedliche Unternehmer durchgeführt werden, für die aber dieselben Ärzte tätig sind.

Die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt ist umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, wie er z.B. bei der Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft im Hinblick auf eine andauernde organisch bedingte Sterilität. Auch die isolierte Einlagerung eingefrorener Eizellen ist umsatzsteuerfrei.

BFH-Urteil vom 07.07.2022 V R 10/20

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