Energiepreispauschale

Im September kommt die von der Bundesregierung beschlossene Energiepreispauschale in Höhe von EUR 300 zur Auszahlung - ein grds. ebenso sinnvoller wie wichtiger Beitrag zur Entlastung der Bürger. Was aber nicht verkannt werden darf ist, dass die Energiepreispauschale steuerpflichtig ist, so dass in gewissen Fällen nur rund EUR 150 beim Bürger ankommen und einen nicht zu verachtenden Aufwand insbesondere auf Seiten der Arbeitgeber verursacht. Allein im Einkommensteuergesetz belegt die Energiepreispauschale 10! Paragraphen (§ 112 - 122 EStG). Hier darf man die Frage stellen, ob es nicht einfachere und bessere Alternativen für die Umsetzung gegeben hätte.

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