erfolgreiche Weiterbildung
Zertifizierter Berater für die Gemeinnützigkeit (IFU / ISM gGmbH)
Heute wurde uns vom IFU Institut die Urkunde für unseren Partner Kai Ingo Ziegler zugestellt.
Er ist jetzt, neben Tobias Aurich, der zweite Steuerberater in unserer Partnerschaft, der neben dem "Steuerberater" den Titel "Zertifizierter Berater für die Gemeinnützigkeit (IFU / ISM gGmbH)" erhalten hat.
Herzlichen Glückwunsch!
Für die meisten Vereine - unabhängig davon, ob diese nicht-rechtsfähige, rechtsfähige oder eingetragene Vereine sind - ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von großer Bedeutung. Die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervorteile beeinflussen die praktische Vereinsarbeit und die öffentliche Wirkung des Vereins.
Weiterhin ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vor allem für seine finanziellen Grundlagen und Spielräume entscheidend. Ob die Anerkennung der Gemeinnützigkeit mit einer Freistellungsbescheinigung bereits vorliegt oder erst noch angestrebt wird, das gemeinnützige Steuerrecht bietet vermutlich das schwierigste Fahrwasser der Vereinsführung.
Nur kleinere Vereine, die kaum wirtschaftliche Aktivitäten entwickeln und deren Umsätze sich überwiegend auf Mitgliedsbeiträge und Spenden beschränken, können in der Regel auf die Unterstützung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin verzichten.
Aber auch diejenigen, die sich in steuerlichen Fragen beraten lassen, benötigen einen Überblick über die Grundlagen dieses speziellen Teils des Steuerrechts. Anders als dies bei den vereinsrechtlichen Rahmenbedingungen der Fall ist, werden die gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen regelmäßig und häufig von den Finanzämtern kontrolliert.
Die Gemeinnützigkeit bietet dabei – durch Steuerbefreiung und die Möglichkeit, Spenden und Zuwendungen anzunehmen – viele materielle Vorteile und die Chance, eine stabile Grundlage für eine nachhaltige Vereinsentwicklung zu schaffen. Andererseits verbinden sich mit der Gemeinnützigkeit aber auch große materielle Risiken für Verein und Vorstand – auch bei unwissentlichen Verstößen.
Inhalte und Themen des Seminars waren unter anderem:
Rechtsformen Verein, Stiftung und gGmbH | ||
Grundsätze der Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften | ||
Steuerbegünstigte Zwecke, | ||
Satzungsvoraussetzungen, | ||
Anerkennungsverfahren, | ||
steuerliche Vor- und Nachteile, | ||
Veranlagungsverfahren | ||
Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche | ||
Ideeller Bereich, | ||
Vermögensverwaltung, | ||
Zweckbetrieb, | ||
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb | ||
Mittelverwendung | ||
Rücklagenbildung, | ||
Mittelverwendungsrechnung, | ||
tatsächliche Geschäftsführung und Folgen bei Verstößen | ||
Spenden | ||
Spenden aus Sicht des Vereins und | ||
Spenden aus Sicht des Spenders (Sponsoring) | ||
Umsatzsteuer und Gemeinnützigkeit | ||
Unternehmereigenschaft und Rahmen des Unternehmens, | ||
ermäßigter Steuersatz und Zweckbetriebsprivileg, | ||
Vorsteuerabzug | ||
Einzelfragen zur Stiftung und zu Tochtergesellschaften im Gemeinnützigkeitsrecht | ||
Stiftung: Mittelausstattung, | ||
Unternehmensnachfolge, | ||
Zweckverwirklichung, | ||
Besonderheiten bei der Vermögensanlage | ||
Tochtergesellschaften im Gemeinnützigkeitsrecht | ||
Zuordnung von Beteiligungen, | ||
Ausgliederung in Kapitalgesellschaften |