Grundstückaufteilung bei Gebäuden
Sollen die Anschaffungskosten einer Immobilie steuerlich verwertet werden, ist der Grundstückswert in einen Gebäude- und Grund-und-Boden-Anteil aufzuteilen. Grund hierfür ist, dass nur das Gebäude abschreibbar ist.
Hier stellt die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen entsprechende Tools zur Verfügung. Diese führen aber häufig zu nachteiligen Ergebnissen.
Daher kann es sinnvoll sein, den Wertanteil des Grund-und-Bodens bereits im Kaufvertrag festzuschreiben.
Die Finanzverwaltung ist nämlich grds. an den Vertrag gebunden, sofern der Grund-und-Boden-Anteil realistisch vereinbart wurde.
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