Grundsteuerreform
Die Uhr tickt: Bis spätestens zum 31. Oktober 2022 müssen alle Eigentümer von Grundstücken auf digitalem Weg eine sogenannte Feststellungserklärung (Grundstücksbewertung) beim Finanzamt einreichen.
Innerhalb von vier Monaten müssen damit ca. 36 Millionen Steuererklärungen abgegeben werden.
Die Finanzverwaltung stellt die technischen Möglichkeiten dazu ab dem 01. Juli 2022 bereit.
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