Inkongruente Gewinnausschüttung bei GmbH
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28.09.2022 - VIII R 20/20 entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass ein punktuell inkongruente Gewinnausschüttung grds. zulässig und steuerlich anzuerkennen ist, sofern der Ausschüttungsbeschluss einstimmig von allen Gesellschaftern gefasst wird.
Lt. Bundesfinanzhof bedarf es hierfür nicht einmal einer entsprechende Öffnungsklausel in der Satzung, auf die aber grds. nicht verzichtet werden sollte. Wie die Finanzverwaltung mit diesem Urteil umgeht, bleibt abzuwarten. Sie hat sich bisher noch nicht zum Urteil geäußert.