Laufzeiten für Investitions­abzugs­beträge

Während Corona wurden die Investitionszeiträume bei gebildeten Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG regelmäßig verlängert. Mit einer weiteren Verlängerung ist aber aktuell nicht mehr zu rechnen. Folge ist, dass die bisher verlängerten Fristen für in 2016 - 2019 gebildete Rücklagen Ende 2023 auslaufen. Betroffene sollten also in diesem Jahr noch die entsprechenden Investitionen vornehmen, um eine zwangsweise Rückabwicklung des Investitionsabzugsbetrags mit entsprechender Verzinsung zu verhindern.

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