EuGH: Keine Steuerschuld durch Steuerausweis bei Rechnungen an Endverbraucher
Personen, die Umsatzsteuer in einer Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesen haben (§ 14c UStG / Art. 203 MwStSystRL), können nun teilweise leichter einen Erstattungsanspruch ggü. ihrem Finanzamt geltend machen.
Bisher musste der Rechnungsaussteller dafür die in § 14c UStG vorgesehenen Korrekturhandlungen vornehmen (u.a. Rechnungskorrektur). Abweichend davon hat der EuGH jetzt entschieden, dass es in manchen Fällen auf eine Korrekturhandlung nicht ankommt.
Dazu muss u. a. feststehen, dass die ausgestellte Rechnung keine Gefahr des Vorsteuerabzugs beim Rechnungsempfänger begründet, weil dieser z.B. Endverbraucher ist. Rechnungsaussteller können sich die Aussagen des EuGH zunutze machen.
Quelle: https://lnkd.in/dGGRiXUH