Mindestbesteuerung bei Verustvorträgen

Die Mindestbesteuerung im Bereich des Verlustvortrags über EUR eine Mio. hinaus, wird ab 2024 von bisher 60% auf 70% erhöht.
 
Aber Achtung: dies gilt nur für die Körperschaftsteuer, nicht für die Gewerbesteuer. Bei der Gewerbesteuer verbleibt es bei den bisherigen 60%.

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