Neue Be­schei­ni­gung für ener­ge­tische Sa­nierungs­maßnahmen

Mit Schreiben vom 06.02.2024 hat das BMF ein neues Bescheinigungsmuster für die Inanspruchnahme des § 35c EStG veröffentlicht.
Insbesondere wurden Bestimmungen zum Umgang mit sog. „Umfeldmaßnahmen“ (nicht notwendige Nebenarbeiten) getroffen.
Die neuen Bescheinigungen sind ab sofort zu verwenden.

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