Neue EU-Kleinunternehmerregelung

Unternehmer können ab 2025 die neue EU-Kleinunternehmer-Regelung nutzen und von einer vereinfachten Steuerbefreiung in allen EU-Mitgliedstaaten profitieren, ohne sich extra in allen Ländern registrieren zu müssen.

Die Registrierung und Meldung der Umsätze erfolgt elektronisch über das BZSt-Onlineportal. Auch wenn keine Umsätze im betreffenden Kalendervierteljahr bewirkt wurden, ist eine Umsatzmeldung im Hinblick auf die ausgewählten EU-Mitgliedstaaten abzugeben.

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