Neue EU-Kleinunternehmerregelung
Unternehmer können ab 2025 die neue EU-Kleinunternehmer-Regelung nutzen und von einer vereinfachten Steuerbefreiung in allen EU-Mitgliedstaaten profitieren, ohne sich extra in allen Ländern registrieren zu müssen.
Die Registrierung und Meldung der Umsätze erfolgt elektronisch über das BZSt-Onlineportal. Auch wenn keine Umsätze im betreffenden Kalendervierteljahr bewirkt wurden, ist eine Umsatzmeldung im Hinblick auf die ausgewählten EU-Mitgliedstaaten abzugeben.