Neue Verpflichtung für haftungsbegrenzte Gesellschaftsformen
Durch das Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StARuG) sind haftungsbegrenzte Gesellschaftsformen (Bsp. GmbH und GmbH & Co. KG) gesetzlich verpflichtet worden, existenzbedrohende Risiken durch ein geeignetes Frühwarnsystem rechtzeitig zu erkennen (§ 1 StaRuG).
Gleichzeitig wurden Steuerberater verpflichtet, bei der Jahresabschlusserstellung auf drohende Insolvenztatbestände hinzuweisen (§ 102 StaRuG). Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten drohen zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken.