Neuer § 7b EStG
Der neue § 7b EStG verspricht Sonderabschreibung mit 5% für Bauanträge ab 1.1.2023. Die Herstellungskostengrenze beträgt nun EUR 4.800 je qm (bisher EUR 3.000). Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung ist auf EUR 2.500 (bisher EUR 2.000) erhöht worden.
Weiterhin müssen die Voraussetzungen eines Energieeffizienzhauses 40 erfüllt werden und die Wohnungen mind. zehn Jahre lang entgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden.
Unter dem Strich sind die Grenzen nun so, dass sie auch bei aktuellen Neubaukosten erreicht werden können.