Schenken wird teurer

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 kommt es zu einer Neuregelung der Immobilienbewertung. Was rein technisch klingt, führt in vielen Fällen zu deutlich höheren Bemessungsgrundlagen vor allem in Schenkungsfällen.
Erste Berechnungen zeigen teilweise Erhöhungen der Bedarfswert um 30% - 60%. Wer also darüber nachdenkt, eine Immobilie zu verschenken, sollte dies, soweit möglich, noch dieses Jahr umsetzen.
Aber bitte keine unüberlegten Handlungen, andernfalls werden die so realisierten Steuervorteile ggf. an an derer Stelle direkt wieder aufgefressen.

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