Schwester-Personen­gesell­schaften

BVerfG-Beschluss zu Schwester-Personengesellschaften

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 28.11.2023 beschlossen, dass § 6 Abs. 5 S. 3 EStG mit Artikel 3 des Grundgesetzes unvereinbar ist.

Übertragungen von Wirtschaftsgütern zum Buchwert sind daher nunmehr (ab 2001) grds. auch direkt zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften möglich.

Zwar war das zuvor bereits über den Umweg des Sonderbetriebsvermögens möglich, neben hohen Kosten waren hier aber auch Schamfristen einzuhalten.

Es bleibt abzuwarten, ob und wie der Gesetzgeber hier reagieren wird.

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