Vereinfachungen für Kleinunternehmer

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde § 19 UStG dahingehend geändert, dass Kleinunternehmer für Besteuerungszeiträume die nach dem 31.12.2023 enden, keine Umsatzsteuerklärung mehr abgeben müssen.
Zu beachten ist hier allerdings, dass es von dieser Erleichterung zahlreiche Ausnahmen gibt (Bsp. wenn der Steuerpflichtige vom Finanzamt hierzu aufgefordert wird oder wenn der Kleinunternehmer die Steuer für innergemeinschaftliche Erwerbe oder im Reverse-Charge-Verfahren schuldet).

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