Die Pflicht zur Installation einer "Zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) für alle gängigen Kassensysteme wäre ursprünglich am 30.09.2020 in Kraft getreten.
Um Firmen in der Corona-Krise weiter zu entlasten werden die Finanzverwaltungen der 9 Länder nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31.03.21 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn besondere Härten mit einem zeitgerechten Einbau einer Sicherungseinrichtung verbunden wären.