Der Deutsche Bundestag hat mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 weitere wichtige Hilfen für Bürgerinnen und Bürger gebilligt, die Teil des Zweiten Entlastungspakets sind.
Sollen die Anschaffungskosten einer Immobilie steuerlich verwertet werden, ist der Grundstückswert in einen Gebäude- und Grund-und-Boden-Anteil aufzuteilen.