Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 wurde der § 57 Abs. 3 AO mit erheblichen Erleichterungen im Bereich der Kooperationen gemeinnütziger Einrichtungen geschaffen.
Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist gestern zu Ende gegangen. Bis dahin sind in Baden-Württemberg 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern